Borderline-Persönlichkeiten sind Menschen mit erheblich gestörtem Selbstwerterleben. Wenn sich die Therapie mit wunden Punkten auseinandersetzen muss, leidet natürgemäß das ohnehin beeinträchtigte Selbstwertgefühl. Vernichtungswünsche gegenüber dem Therapeuten können die Folge sein. Der Borderline-Kranke erlebt die Handlungen des Therapeuten nicht als Berufsausübung, sondern als narzisstische Kränkung bzw. als Verweigerung einer narzisstischen Verschmelzung mit dem Klienten.

Vernichtungswünsche

Wir haben bereits erwähnt, dass schwer persönlichkeitsgestörte Patienten zu Vernichtungswünschen gegenüber Objekten neigen, die sich der Fusion entziehen. Dabei ist natürlich der Versuch, das Objekt physisch zu vernichten, vergleichsweise selten. Stattdessen wird eine symbolische Vernichtung angestrebt, zum Beispiel durch Rufmord. Diese Menschen tendieren dazu, mit sexuellen Anschuldigungen Rufmord zu begehen; den Fusionsverweigerern werden typischerweise sittenwidrige Affären oder perverse Neigungen angedichtet.

Wer schon einmal Augen- und Ohrenzeuge einer solchen Rufmord-Kampagne war, hat sicher folgendes Muster beobachtet:

Der Gestörte ist getrieben von dem Wunsch, sein "Wissen" loszuwerden; er kann es gar nicht abwarten, eine passende Gelegenheit zu finden. Ist dann der Augenblick da, lassen sich viele Symptome höchstgradiger sexueller Erregung diagnostizieren. Nach der "Enthüllung" wirkt der Kranke ganz entspannt und weich. Es ist daher nicht weiter erstaunlich, wenn auch Therapeuten, die die "magische Blase" im falschen Augenblick platzen ließen, zum Opfer derartiger Anschuldigungen werden.

Aber Vorsicht: Diese Anschuldigungen sind nicht immer falsch!

Da niemand vor Versuchungen geschützt ist, sollte der Therapeut bei ersten Anzeichen einer Erotisierung der Übertragung sofort einen Kollegen konsultieren oder - im klinischen Kontext - das Team einbeziehen. Dies bietet natürlich auch einen gewissen Schutz vor falschen Anklagen.

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Randbemerkungen zur psychotherapeutischen Methode


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