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Mithilfe eines Verfahrens, die Arbeit des Gehirns sichtbar macht, konnten Forscher der Stanford University nachweisen, dass absichtliches Vergessen (Verdrängung) mit einem charakteristischen Muster von Gehirnprozessen verbunden ist.

Seit
den achtziger Jahren erfreut sich die Gedächtnisforschung, die einst
ein akademisches Schattendasein führte, eines ungeahnten öffentlichen
Interesses. Der Grund dafür ist aber nicht darin zu sehen, dass die
Medien eine neue Liebe zur psychologischen Grundlagenforschung entdeckt
hätten. Vielmehr war auch hier das uralte Thema "Sex & Crime"
die treibende Kraft für das plötzliche Interesse an der Gedächtnisforschung.
Ermutigt oder auch inspiriert durch den Feminismus wandte sich nämlich
eine zunehmende Zahl von Frauen mit der Behauptung an die Gerichte, sie
seien von nahen Angehörigen, meist von ihren Vätern sexuell
missbraucht worden. Viele dieser Frauen berichteten, dass sie die schrecklichen
Vorgänge lange Jahre vergessen und erst später, oft in einer
Psychotherapie, wiedererinnert hätten.
Schnell formierten sich zu recht oder zu unrecht Beschuldigte in streitbaren
Verbänden, zu denen als bekanntester die amerikanische "False
Memory Syndrome Foundation" zählt. Deren schlichte Botschaft
lautet, es sei gar nicht möglich, Erinnerungen aus dem Bewusstsein
zu verbannen - und darum müssten die angeblich wiedererinnerten Missbrauchserlebnisse
Phantasien seien. Es handelte sich um falsche Erinnerungen ("False
Memories"), die den Frauen von ihren Psychotherapeuten suggeriert
worden seien.
Die Kontroversen zu diesem Thema wurden in den Medien mit scharfer Rhetorik
geführt, und die einschlägigen wissenschaftlichen Auseinandersetzungen
füllen voluminöse Bände.
Forschern der Stanford University und der Universität von Oregon
ist es nun gelungen, die Prozesse im Gehirn zu indentifizieren, die der
Verbannung von Gedächtnisinhalten aus dem Bewusstsein zugrunde liegen.
(Quelle: Anderson, C. et al.: Neural Systems Underlying the Suppression of Unwanted Memories. Science, January 2004, Vol. 303, 232-235)
"Die roheste Vorstellung von diesen Systemen ist die räumliche. Wir setzen also das System des Unbewussten einem großen Vorraum gleich, in dem sich die seelischen Regungen wie Einzelwesen tummeln. An diesen Vorraum schließe sich ein zweiter, engerer, eine Art Salon, in welchem auch das Bewusstsein verweilt. Aber an der Schwelle zwischen beiden Räumlichkeiten walte ein Wächter seines Amtes, der die einzelnen Seelenregungen mustert, zensuriert und sie nicht in den Salon einlässt, wenn sie sein Missfallen erregen. Sie sehen sofort ein, dass es nicht viel Unterschied macht, ob der Wächter eine einzelne Regung bereits von der Schwelle abweist, oder ob er sie wieder über sie hinausweist, nachdem sie in den Salon eingetreten ist. Es handelt sich dabei nur um den Grad seiner Wachsamkeit und um sein frühzeitiges Erkennen. Das Festhalten an diesem Bilde gestattet uns nun eine weitere Ausbildung unserer Nomenklatur. Die Regungen im Vorraum des Unbewussten sind dem Blick des Bewusstseins, das sich ja im anderen Raum befindet, entzogen; sie müssen zunächst unbewusst bleiben. Wenn sie sich bereits zur Schwelle vorgedrängt haben und vom Wächter zurückgewiesen worden sind, dann sind sie bewusstseinsunfähig; wir heißen sie verdrängt. Aber auch die Regungen, welche der Wächter über die Schwelle gelassen, sind darum nicht notwendig auch bewusst geworden; sie können es bloß werden, wenn es ihnen gelingt, die Blicke des Bewusstseins auf sich zu ziehen. Wir heißen darum diesen zweiten Raum mit gutem Recht das System des Vorbewussten. Das Bewusstwerden behält dann seinen rein deskriptiven Sinn. Das Schicksal der Verdrängung besteht aber für eine einzelne Regung darin, dass sie vom Wächter nicht aus dem Sytem des Unbewussten in das des Vorbewussten eingelassen wird (Freud: Vorlesungen zur Einführung in die Psychoanalyse, gehalten an der Universität Wien in den Semestern 1915/16 und 1916/17)."
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